| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die Förderung der Hilfe für politsch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten 6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 7. die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und Denkmalpflege 8. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, durch die Errichtung und Betreibung von ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Diensten und Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten, Unterhaltung und Betreibung von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volksbildung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kunstausstellungen u.a. im Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin. 3. Die Gesellschaft strebt eine kooptive Mitgliedschaft beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. (Arbeiterwohlfahrt) an. Deshalb unterwirft sich die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot zur Arbeiterwohlfahrt. Die Gesellschaft wird Zweckbetriebe im satzungsmäßigen Gebiet des Regionalverbandes der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. nur mit dessen Zustimmung errichten und betreiben, sofern diese auch satzungsmäßig beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. verankert sind. Einer Zustimmung durch den Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. bedarf es nicht, sofern sich das Aufsichts- und Kontrollorgan des Verbandes gegen die Betreibung einer Einrichtung oder eines Dienstes entschieden hat. Die Gesellschaft hat mit Aufnahme als kooptives Mitglied einen Vertrag mit der aufnehmenden Organisation zu schließen, der mindestens Pflichten, Rechte, Klärung von Meinungsverschiedenheiten und den Mitgliedsbeitrag regelt. |