Die Gesellschaft hat einen Vorstand, der aus einem oder mehreren Geschäftsführern besteht. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft. Die Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, steht auch jedem einzelnen Geschäftsführer zu, der den Titel Hauptgeschäftsführer trägt, sowie zwei Geschäftsführern, die gemeinsam handeln.