Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
die Übernahme der Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen, die Verwaltung von Unternehmungen und die Übernahme der persönlichen Haftung in solchen Unternehmungen, insbesondere auch in Personengesellschaften. Gegenstand ist weiterhin die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen, die Übernahme von Controllingaufgaben - selbst oder durch Dritte - und die Übernahme von Dienstleistungen aller Art sowohl für Beteiligungsgesellschaften wie auch für fremde Dritte.