Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 8577
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fussbodenbau Rose GmbH
b)
Hüttenberg
Geschäftsanschrift:
Budenweisgraben 7, 35625 Hüttenberg
c)
Fußbodenarbeiten jeglicher Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rose, Michael, Hüttenberg, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher:
Fußbodenbau Rose GmbH) und Sitz) und mit ihr die
Sitzverlegung von Gießen (bisher Amtsgericht Gießen HRB
10926) nach Hüttenberg beschlossen.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der
Fußbodenbau Rose GmbH & Co KG mit dem Sitz in Gießen
(Amtsgericht Gießen, HRA 4991)
a)
04.05.2022
Kaiser
b)
Fall 1
Abruf vom 02.02.2024