| Gegenstand | a)Beratung von Bauherren, Baubetreuern, Kapitalgebern und sonstigen Immobilieneigentümern bei der Planung, Durchführung und Prüfung von Bauvorhaben in konzeptioneller, kaufmännischer und technischer Hinsicht, die Erstellung von Finanzierungs- und Vermarktungskonzepten, die Bewertung sowie die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen einschließlich Planungsleitungen, die Vorbereitung und Ausführung sowie die Koordination zwischen an solchen Vorhaben beteiligten Personen und Gesellschaften, welche im Rahmen der Entwicklung eines Immobilienprojektes nachgefragt werden. b)Unternehmensberatung jeglicher Art und die Anfertigung von Gutachten und Analysen über Unternehmen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die Beratung von Personalfragen. c)An- und Verkauf sowie die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Vorbereitung der Bebauung und Vermietung solcher Grundstücke sowie die Übernahme der wirtschaftlichen Baubetreuung und kaufmännischen Übernahme der Bebauung, Finanzierungsberatung, Finanzierungsvermittlung, Mietvermittlung, insbesondere bei gewerblichen Objekten. Die Gesellschaft bedarf der Genehmigung nach § 34c GewO, sobald mit dieser Tätigkeit zum Zweck der in diesem Absatz 4 begonnen wird. Solange die Genehmigung nicht vorliegt, hat die Gesellschaft nur den Zweck a) und b), ggfls. d). d) Die Vermögensverwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes. |