Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7901
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Siebert Verwaltungs-GmbH
b)
Wetzlar
Geschäftsanschrift:
Braunfelser Straße 15, 35578 Wetzlar
c)
Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Kommanditgesellschaft Elektro-Siebert
GmbH & Co. KG mit Sitz in Wetzlar oder an
anderen Kommanditgesellschaften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit
Gesellschaften, deren persönlich haftende
Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Siebert, Daniel, Wetzlar, *XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Siebert, Karl Konrad, Wetzlar, *XX.XX.1953
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2019
a)
11.12.2019
Kaiser
Abruf vom 03.04.2024