| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist: (a) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe; (b) die Förderung des Sports; (c) die Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; (d) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; (e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; (f) die Förderung der Werte des Sports; (g) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, und mildtätiger Zwecke; (h) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67; (i) die Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Natur sowie die Ursachen und Auswirkungen von Not, Elend und Mangel an Fürsorge (als gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 2 Abgabenordnung); und (j) das Sammeln von Spenden und Schenkungen zur Weiterleitung an andere Körperschaften (Mittelbeschaffung), die ebenfalls die unter (a) bis (i) aufgeführten Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft verwirklicht den genannten Zweck insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch (a) die Nutzbarmachung von Sport für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Gemeinden weltweit und die Unterstützung von lokalen und internationalen Sportprojekten mit positiver Wirkung auf die Lebensbedingungen vor Ort, insbesondere die Förderung von Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und die Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen; (b) die Mobilisierung sozialen Engagements von Sportlern, Vereinen, Verbänden und Unternehmen, die den Zweck der Gesellschaft ideell, materiell oder finanziell unterstützen und/oder sich als Botschafter öffentlich für die Relevanz und positive Wirkung von Sport für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen die Gemeinden aussprechen; (c) Mobilisierung sozialen Engagements von Ehrenamtlichen, die sich für den Zweck der Gesellschaft einsetzen und die Gesellschaft z.B. bei der Durchführung von Veranstaltungen unterstützen; (d) die Sensibilisierung für humanitäre Fragen sowie die Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für das weltweite Notleiden von Kindern, Jugendlichen und Gemeinden und die positive Wirkung von Sport für die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und Gemeinden durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. die Lancierung von Online-Kampagnen, die Veröffentlichung von Medienberichten, öffentliche wie auch private Veranstaltungen, Ausstellungen, Treffen und andere Aktivitäten, die zur Förderung des Zwecks der Gesellschaft als erforderlich oder angemessen angesehen werden; (e) das Einwerben von Mitteln zur finanziellen Unterstützung der lokalen Sportprojekte weltweit z.B. durch Spendenaktionen und Benefizveranstaltungen, sowie die Beantragung öffentlicher Fördergelder und die Teilnahme an Ausschreibungen und Wettbewerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. |