Handelsregister B des Amtsgerichts Wetzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6864
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Omnicare24 Limited
b)
Greifenstein
Geschäftsanschrift:
Vorm Jungenwald 5, 35753 Greifenstein
Zweigniederlassung der Omnicare24
Limited mit dem Sitz in
Birmingham/Vereinigtes Königreich
(Companies House Cardiff 07281577)
c)
Unternehmensberatung, Vermittlung von
Dienstleistungen im Pflege- und
Gesundheitsbereich, im Hotel und
Baugewerbe.
100,00 GBP
a)
Ist nur ein director bestellt, vertritt dieser die
Gesellschaft allein. Sind mehrere directors
bestellt, wird die Gesellschaft durch diese
gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr
Ständiger Vertreter:
Jaworska, Anna Maria, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1982
Bestellt als
Ständiger Vertreter:
Repp, Stefan, Ehringshausen, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt.
Bestellt als
Director:
Repp, Stefan, Ehringshausen, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
private limited company by shares (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach englischem Recht).
Satzung vom 11.06.2010
b)
Der Sitz der Zweigniederlassung ist von Frankfurt am Main
(bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 93497) nach
Greifenstein verlegt.
a)
06.05.2015
Kaiser
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 65/16)
vom 12.10.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
19.10.2016
Schmidt
b)
Fall 2
Abruf vom 03.04.2024