| Gegenstand | a) Beteiligungsverwaltung: Das Halten, Erwerben und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung und/oder persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften. b) Wertpapierverwaltung: Die Verwaltung von Wertpapieren, insbesondere Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs und anderen Finanzinstrumenten als Kapitalanlage, ausschließlich für eigene Rechnung und nicht für Dritte und ohne Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. c) Finanzdienstleistungen: Die Gewährung von Darlehen und Krediten an verbundene Unternehmen sowie die Übernahme von Bürgschaften und Garantien für verbundene Unternehmen. d) Lizenz- und Patentverwaltung: Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten, Marken, Lizenzen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten für verbundene Unternehmen. e) Gesellschaftsrechtliche Aktivitäten: Die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Joint Ventures im In- und Ausland sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland |