Handelsregister B des Amtsgerichts Offenbach am
Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 54513
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
QuantStyle Capital Management GmbH
b)
Seligenstadt
Geschäftsanschrift:
Griesgrund 11b, 63500 Seligenstadt
c)
Die Beratung von Unternehmen der
Finanzdienstleistungsbranche, die
Anlagevermittlung und die Anlageberatung
zu Finanzinstrumenten im Sinne des KWG;
insbesondere die Beratung von
Investmentfonds. Diese Tätigkeiten werden
ausschließlich als vertraglich gebundener
Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG
im Namen und auf Rechnung des jeweils
haftenden Instituts durchgeführt.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Falkenberg, Heike, Seligenstadt, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kaden, Jörg, Wiesbaden, *XX.XX.1967
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2020
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118851) nach
Seligenstadt beschlossen.
a)
03.03.2022
Hrivula
b)
Fall 1
Abruf vom 03.03.2024