Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Sind drei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.