Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Firma durch einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer oder durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.