HRB 34362 AG Offenbach am Main · aktuell
Historischer Auszug
Karl Hensel Steuerberatungsgesellschaft mbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Amtsgerieht
Langen
(Hessen!
”|
Offenbach
am
iMiain
uns
4362
i
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
|
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
ı
0
2
3
4
5
6
7
1
a)
52.000,--
Karl
Gesamtprokurist:
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
24.
September
1999
Karl
Hensel
Steuer-
Hensel,
Ralf
Thomas
Haftung.
beratungsgesell-
eb.
am
Schwerdt,
Langen
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
schaft
mbH
25.06.1952,
®
am
09.
November
1989
geschlos-
soroueri/
2uu/.
Epperts-
Er
vertritt
die
sen.
b)
Anm.
Bl.
57,
79
Sdbd.
b)
hausen
Gesellschaft
mit
Die
Gesellschafterversammlung
Dreieich
einem
Geschäfts-
hat
mit
Beschluß
vom
12.
Mai
führer,
der
Steuer-
1999
den
Sitz
der
Gesellschaft
—_)
berater
sein
muß.
von
Eppertshausen
nach
Drei-
sind
die
für
die
eich
verlegt
und
den
Gesell-
Steuerberatungsge-
.
schaftsvertrag
in
$
1
(Firma
“sellschaft
gesetz-
und
Sitz)
entsprechend
geän-
“Zugelassenen
Tätıg-
Die
Gesellschaft
hat
einen
BC
HEITETTEE
KEG
oder
mehrere
Geschäftsführer.
StBerG,
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein
und
muß
Steuerberater
sein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vor-
handen,
so
wird
die
Gesell-
schaft
von
zwei
Geschäfts-
führern
oder
von
einem
Ge-
schäftsführer
und
einem
Proku-
risten
mit
der
Maßgabe
vertre-
ten,
daß
eine
der
vertretenden
Personen
Steuerberater
sein
muß.
Die
Gesellschafterversamn-
lung
kann
einem
oder
mehreren
oder
allen
Geschäftsführern,
soweit
sie
Steuerberater
sind,
Einzelvertretungsbefugnis
er-
teilen.
Entsprechendes
gilt
auch
für
die
Erteilung
der
Ein-
zelprokura.
Prokura
darf
grund-
sätzlich
nur
Personen
erteilt
werden,
die
nach
&
3
StBerG
zur
Hilfeleistung
in
Steuer-
sachen
befugt
sind.
Wird
in
Ausnahmefällen
anderen
Perso-
|
nen
Prokura
erteilt,
so
muß
im
Innenverhältnis
eine
Vertre-
tung
in
Steuersachen
ausge-
schlossen
sein;
im
übrigen
ist
nur
eine
Gesamtvertretung
in
Gemeinschaft
mit
einem
Steuer-
berater
zulässig.
Entsprechen-
des
gilt
für
die
Erteilung
einer
Handlungsvollmacht.
Die
Zahl
der
Geschäftsführer,
die
keine
Steuerberater
sind,
darf
Gie
Zahl
der
Steuerberater
un-
ter
den
Geschäftsführern
nicht
übersteigen.
RS
102
-
Karteiblatt
HRB-
Fortsetzung
Rückseite
JVA
Darmstadt
12.92
(2-seitig)
B
_
5

Lädt...
Amtsgericht
Langen
(Messen)
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Rückseite
von
Blatt_
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Nr.
a)
Firma
Grund-
Vorstand
der
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
DM
Abwickler
|
|
;
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
u
7
zu
1
-|
Beschlüsse
innerhalb
der
Ge-
schäftsführung
dürfen
nicht
gegen
die
Stimmen
der
Steuer-
berater-Geschäftsführer
gefaßt
werden.
Zuständig
für
die
Be-
stellung
und
Anstellung
eines
Geschäftsführers
ist
aus-
schließlich
die
Gesellschafter-
versammlung.
Sie
kann
ein-
zelnen
Geschäftsführern
Allein-
vertretungsrecht
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
erteilen.
Der
Ge-
schäftsführer
Karl
Hensel
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
S
181
BGB
befreit.
Mit
Beschluß
vom
19,
August
1999
ist
das
Stammkapital
von
DM
50.000,00
um
DM
2.000,00
auf
DM
52.000,00
erhöht
und
der
Gesellschaftsvertrag
in
8
4
(Stammkapital)
geändert.
|
En
TE
TEE
2
b)
.
Die
Gesellschafterversammlung
a)
13.
September
2000
Die
für
die
Steuer-
vom
13.
Juli
2000
hat
die
Än-
beratungsgesellschaft
derung
des
Gegenstandes
sowie
getzlich
und
beruf-
die
Änderung
des
$
2
des
Gesell-
lich
zugelassenen
schaftsvertrages
beschlossen.
b)
Anm.Bl.
126
Sdbd.
Tätigkeiten
gemäß
$
33
StBerG.
Die
Tätigkeit
des
Unter-
N
nehmens
beschränkt
sich
allein
auf
die
Hilfeleistung
in
Steuersachen.
Jeg-
liche
gewerbliche
Tätigkeit,
insbeson-
dere
treuhänderische
und
wirtschaftsbera-
tende
Tätigkeiten,
sind
ausdrücklich
ausgeschlossen.
3
Umgestragen
in
das
Register
des
Amtsserichts
Offenbach
am
Main
gem.
VO
über
die
Führung
des
Handels-,
Genossenschafts-
und
Partnerschaftsregisters
vom
|
28.09.2000
(GVBL
1,
491
ff)
el.
n
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