Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung von Individualsoftware im Kundenauftrag, Entwicklung eigener Softwareprodukte, Durchführung von Schulungen und Lehrgängen im IT- und Software-Bereich sowie Consulting.