Handelsregister B des Amtsgerichts Marburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6505
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Zentrum für angewandte radiologische
Forschung (ZARF) GmbH
b)
Marburg
Geschäftsanschrift:
Wettergasse 9, 35037 Marburg
c)
a) Konzeption und Durchführung einer nach
Strahlenschutzrecht und von Ärztekammern
satzungsgemäß zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung anerkannten Bildungs- und
Trainingsmaßnahmen für medizinisches
Personal zur Anwendung ionisierender
Strahlung in der Human-, Zahn- und
Tiermedizin, Schwerpunkt Strahlenschutz.
Beratung von Instituten, Firmen, Kliniken,
Praxen und Einzelpersonen zur
rechtskonformen Anwendung ionisierender
Strahlung in der Medizin.
b) Fächerübergreifende Koordination und
akademisch geleitete Integration des
bestehenden und zukünftigen theoretischen
Wissens und der praktischen
Strahlenanwendungen in der Medizin unter
Berücksichtigung des jeweiligen klinischen
Anwendungsgebiets.
c) Bereitstellung von Dienstleistungen zur
technischen Qualitätssicherung von
diagnostischen und therapeutischen
strahlenerzeugenden Geräten gemäß
Vorgaben einschlägiger DIN-Normen und
röntgenrechtlicher Regelungen und
Regelungen zur Anwendung von
Strahlentherapiegeräten und zum Umgang
mit offenen radioaktiven Stoffen.
d) Bereitstellung von Dienstleistungen zur
Durchführung klinischer Studien gemäß der
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Leppek, Ronald La Mar, Marburg,
*XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2014
a)
18.11.2014
Grün
b)
Fall 1
Abruf vom 31.01.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Marburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6505
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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Regularien der "Good Clinical Practice
(GCP)" in der diagnostischen und
interventionellen Radiologie.
e) Kooperation mit einschlägig
renommierten wissenschaftlichen Instituten
und Einrichtungen mit umfassendem
strahlenphysikalischen und
ingenieurtechnischen Knowhow zur
Weiterentwicklung und Ausschöpfung des
theoretisch-wissenschaftlichen und
ingenieurwissenschaftlichen Potenzials der
Strahlenanwendungen in der Radiologie
sowie zur Auftragsforschung. Vorbereitung
und Konsentierung von Vornormen,
Leitlinien und Indikationsempfehlungen von
radiologischen Strahlenanwendungen in
Abstimmung mit den zuständigen
Ministerien und Behörden nach
Röntgenrecht, der
Strahlenschutzkommission, der
Bundesärztekammer, den
Fachgesellschaften der betroffenen
klinischen Disziplinen sowie den
Kostenträgern im Gesundheitswesen
einschließlich gesundheitsökonomischer
Bewertungen und Gutachten.
f) Bereitstellung von Dienstleistungen für
Privatpersonen zu diagnostischen und
therapeutischen Strahlenanwendungen
durch Experten (sog. Zweitmeinung).
Abruf vom 31.01.2024