| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter oder an einem Gesellschafter mehrheitlich beteiligt ist, hat bei der Beschlussfassung über die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kein Stimmrecht, es sei denn er ist der einzige Gesellschafter. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2013 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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