Handelsregister B des Amtsgerichts Marburg
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4596
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Versicherungsmakler Michalik GmbH
b)
Frankenberg
c)
Vermittlung von Versicherungen und
Finanzierungen aller Art im Sinne eines
selbständigen Versicherungsmaklers.
Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und
Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs.
1 a Satz Nrn. 1 und 2 KWG von
Anteilsscheinen von
Kapitalanlagegesellschaften (inländischen
Investmentfonds) oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Nr. 8
KWG genannten Unternehmen, d. h. für
lizenzierte Kredit bzw.
Finanzdienstleistungsinstitute und/oder
Kapitalanlagegesellschaften bzw.
ausländischen Investmentgesellschaften
und/oder Zweigniederlassungen
ausländischer Kreditinstitute bzw.
Wertpapierhandelsunternehmen aus dem
Europäischen Wirtschaftsraum, die nach §
53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig
sein dürfen. Bei der Erbringung dieser
Finanzdienstleistung(en) ist die
Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum
oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen
oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Gegenstand ist weiterhin die Vermittlung
von Immobilien und Immobilienfonds.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Michalik, Manfred Rudolf, Frankenberg,
*XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2002
a)
27.01.2003
Schulte
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
Abruf vom 03.02.2024