Handelsregister B des Amtsgerichts Limburg a.d. Lahn
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6982
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
NessRein GmbH
b)
Villmar
Geschäftsanschrift:
Kalkstraße 19, 65606 Villmar
c)
Erbringung von Dienstleistungen aller Art
im Zusammenhang mit der Beratung von
Unternehmen bei der Planung und
Umsetzung von Marketing- und
Vertriebsstrategien im Bereich Business-to-
Business, Business-to-Costumer und
Business-to Employees auf allen relevanten
Marketingkanälen und Plattformen sowie
der Handel mit Marketingartikeln und
Werbetechnik aller Art, außerdem die
Entwicklung von Webseiten, Plattformen
und Onlineshops, auch in Zusammenarbeit
mit anderen Werbeagenturen und
Dienstleistern, Angebot von White Label
Lösungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Neßmann, Philipp, Villmar, *XX.XX.1990
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Reinhard, Sascha Ernst, Bärenbach,
*XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2023
a)
03.04.2023
Bogner
b)
Fall 1
Abruf vom 28.02.2024