Handelsregister B des Amtsgerichts Korbach
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 434
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Grass GmbH
Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Korbach
c)
Die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Beratungsstelle oder in deren Nahbereich
hat.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und muss Steuerberater
sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen mit der Maßgabe
vertreten, dass mindestens eine der vertretenden
Personenen Steuerberater sein muss.
Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen
nur einer Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden, sofern sie Steuerberater,
Rechtsanwälte, niedergelassene europäische
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte
Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigte sind (§
50 Abs. 2 StBerG). Auch können
Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss
ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der
Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
uneingeschränkt zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Grass, Andreas, Rechtsanwalt, Korbach
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Schüngel, Burkhard, Steuerberater, Korbach
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1996 zuletzt geändert am
01.07.1996
a)
08.07.2005
Blochberger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.05.1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 46-52 Sonderband
2
b)
a)
Abruf vom 28.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Korbach
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRB 434
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Marburger Str. 3, 34497 Korbach
01.10.2010
Nebel-Kunzemann
3
31.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig
eine Erhöhung des Stammkapitals um 322,49 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5
(Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Weiterhin
wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrags in den §§ 10
(Beschlussfassung), 11 (Jahresabschluss, Lagebericht und
Gewinnverteilung), 15 (Einziehung von
Geschäftsanteilen/Abfindungsregelung), 15a
(Anteilsübertragung kraft Erbfolge/Erwerbsrechte) und 16
(Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
11.04.2016
Dolle
b)
Fall 3
4
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10
(Beschlussfassung) beschlossen.
a)
27.07.2017
Damitsch
5
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Grass, Andreas, Rechtsanwalt, Korbach
a)
11.05.2018
Damitsch
Abruf vom 28.03.2024