Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, sind Geschäftsführer stets befugt, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter dieser Gesellschaften Rechtsgeschäfte vorzunehmen.