Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter von mittelbaren oder unmittelbaren städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften oder der Stadt Bad Arolsen Rechtsgeschäfte abzuschließen.