Handelsregister B des Amtsgerichts Korbach
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1490
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schmidt Fahrzeugbau Verwaltungs GmbH
b)
Bad Arolsen
c)
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an und die Führung der
Geschäfte der Firma Schmidt Fahrzeugbau
GmbH u. Co. KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Friedrich jun., Bad Arolsen-
Schmillinghausen, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2004
a)
11.07.2005
Drescher
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.02.2005
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Rhoder Str. 20, 34454 Bad Arolsen
a)
27.04.2015
Nebel-Kunzemann
Abruf vom 27.03.2024