Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1984
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 23.02.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 85,40 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4, ferner die Änderung in den §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 5 (Geeschäftsführung, Vertretung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 13 (Allgemeine Bestimmungen) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer der Gesellschaft/Kündigung) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Abruf Uhrzeit
06:49:53
Abruf Datum
2024-12-11
Letzte Eintragung
2019-04-04
Anzahl Eintragungen
3
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2019-03-21
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1984-02-03
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Reuschel GmbH
Angaben zur Rechtsform › Rechtsform
Code: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und Verkauf, die Sanierung, die Verwaltung, die Pflege (Hausmeisterdienste), die Verwertung, die Vermittlung sowie die Vermietung von Immobilien; die Vermietung von Kraftfahrzeugen - auch Carsharing - sowie die Vermittlung von Mietverträgen über Kraftfahrzeuge; die Erbringung von Logistikleistungen, insbesondere eines Shuttledienstes, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie die Fahrzeugverbringung und -transporte. Die Gesellschaft darf alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden und ihn fördernde Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, solche zu gründen, zu erwerben oder zu pachten, Zweigniederlassungen im In- oder Ausland zu gründen, zu unterhalten und zu veräußern, die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in einer Kommanditgesellschaft zu übernehmen und alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet erscheinen, den Gegenstand mittel- oder unmittelbar zu fördern