| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Daseinsvorsorge. Dieser Zweck wird insbesondere durch den Betrieb des Seniorenpflegeheimes Eppstein und weiterer Altenpflegeeinrichtungen im Main-Taunus-Kreis, sowie durch den Betrieb der Fachklinik Hofheim, einer Klinik für psychische, psychosomatische und neurologische Krankheiten sowie Rehabilitation, verwirklicht. Die Gesellschaft ist eine karitative und gemeinnützige GmbH, die ohne gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus", die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem betriebsnotwendige Dienstleistungen bezogen werden. Gegenstand des Unternehmens ist zum einen der nicht gewerbliche Betrieb des Seniorenpflegeheimes Eppstein und weiterer Altenpflegeeinrichtungen im Main-Taunus-Kreis. Es ist sicherzustellen, dass das Seniorenpflegeheim Eppstein als Zweckbetrieb im Sinne von § 68 AO betrieben wird. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der nicht gewerbliche Betrieb der Fachklinik Hofheim in Hofheim am Taunus. Der Betrieb der Fachklinik Hofheim dient dazu, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens zu verwirklichen. Es ist sicherzustellen, dass die Fachklinik Hofheim als Zweckbetrieb im Sinne von § 67 AO betrieben wird. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen erfolgen. |