Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einem Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.