Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gründung und der Betrieb mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperationen mit nichtzahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung