| Gegenstand | Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und öffentlichen Gesundheitspflege, Wohlfahrtswesens, Hilfe für Behinderte, Kriminalprävention, Volks- und Berufsbildung sowie selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch Versorgung der gemeinnützigen Gesellschaften der Vitos gemeinnützigen GmbH und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und der Gesellschaften, an denen die Vitos gemeinnützige GmbH oder ihre Tochtergesellschaften beteiligt sind, mit nichtmedizinischen Dienstleistungen, die insbesondere Leistungen in den Bereichen - Flächenreinigung - Küchenbetrieb und Speisenversorgung - Logistik, Fuhrpark und Zentrallager, - Logistik mit Großhandel von Arzneimitteln und Warenhandel, - und weitere vergleichbare Leistungen des Facility Managements umfassen. Leistungen für nicht gemeinnützige Gesellschaften werden in nur geringem Umfang erbracht. Indem die Gesellschaft mit den vorgenannten gemeinnützigen Gesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 3 S. 3 der Abgabenordnung zusammenwirkt, verwirklicht sie auch deren steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere die Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Behinderte, der Kriminalprävention, der Volks- und Berufsbildung sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |