Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so haben diese Einzelvertretungsmacht. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der RI-AN-PLAST Kunststoffbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Vellmar.