Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im egenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornimmt.