Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten zwei von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen die Gesellschaft.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Egin-Heinisch GmbH & Co. KG.