Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten zwei von ihnen gemeinsam die Gesellschaft.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.