Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschafterversammlung kann einzelne Geschäftsführer von der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ausnehmen.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, industrielle Herstellung, Handel und der Vertrieb von: a. Maschinen, Sondermaschinen, Maschinenteilen, sowie deren Zubehör; b. Haushaltsgeräten, Haushaltszubehör aller Art einschließlich sogenannter Food-Produkte und Non-Foodprodukten sowie der Herausgabe von Verlagsartikeln und die Durchführung von Schulungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von vorgenannter Produkte; c. Die Verwendung von Lizenzen.