Handelsregister B des Amtsgerichts Gießen
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 11928
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LP Braunfels Verwaltungs GmbH
b)
Gießen
Geschäftsanschrift:
Aulweg 41c, 35392 Gießen
c)
Die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Lieblingsplatz
Braunfels Grundbesitz GmbH & Co. KG mit
dem Sitz in 25826 Sankt Peter Ording
(HRA 9676 FL des AG Flensburg).
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft
und der Lieblingsplatz Braunfels Grundbesitz
GmbH & Co. KG, Sankt Peter Ording
(Amtsgericht Flensburg, HRA 9676 FL) sind die
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Lust, Wolfgang, Biebertal, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2024
a)
05.11.2024
Muth
b)
Fall 1
Abruf vom 01.10.2025