Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, Handel mit Waren aller Art, Erbringungen von Bürodienstleistungen, Betriebswirtschaftliche Beratung, An- und Verkauf von Immobilien.