Handelsregister B des Amtsgerichts Fulda
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7081
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Enders + Mack Verwaltungs GmbH
b)
Neuhof
Geschäftsanschrift:
Marktstraße 2, 36119 Neuhof
c)
ist die Beteiligung an der sowie die
Übernahme der Geschäftsführung und
Vertretung sowie der persönlichen Haftung
der Enders + Mack Massivbau GmbH & Co.
KG.
Solange die Gesellschaft persönlich
haftende Gesellschafterin bei der
genannten Gesellschaft ist, sollen alle
Gesellschafter am Stammkapital der
Gesellschaft und am Kapital der KG jeweils
in gleichem Maße beteiligt sein. Die
Gesellschafter werden alle Maßnahmen
ergreifen, die zur Beibehaltung oder
Wiederherstellung identischer
Beteiligungsverhältnisse notwendig ist.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Enders, Holger, Neuhof, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mack, Albrecht, Künzell, *XX.XX.1943
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2017
a)
29.05.2017
Nixdorf-Müller
b)
Fall 1
Abruf vom 02.02.2024