Handelsregister B des Amtsgerichts Fulda
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6933
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hotel am Dom GmbH
b)
Fulda
Geschäftsanschrift:
Wiesenmühlenstraße 6, 36039 Fulda
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb des Hotels "Hotel am Dom",
Wiesenmühlenstraße 6, 36037 Fulda.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Die Gesellschaft kann
andere Unternehmen gründen oder sich an
diesen beteiligen sowie
Zweigniederlassungen im In- und Ausland
errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
von Rhein, Klaus, Fulda, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Gärtner-von Rhein, Claudia, Fulda, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2016
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hotel am
Dom, Dr. von Rhein & Co. KG mit dem Sitz in Fulda
(Amtsgericht Fulda, HRA 1304).
a)
07.09.2016
Nixdorf-Müller
b)
Fall 1
Abruf vom 15.09.2025