| Gegenstand | ist die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Gesellschaften, das Treuhandgeschäft, das Halten von Beteiligungen, die Geschäftsführung auf Zeit, betriebswirtschaftliche Beratungen, Existenzgründungsberatungen, Sanierungsberatungen, Erstellung von Liquiditätsplänen und deren Umsetzung, Finanzierungsberechnungen, Investitionsrechnungen und alle weiteren betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensgründung, -führung, -übertragung oder -beendigung anfallen. Soweit rechtlich zulässig, ist Gegenstand der Gesellschaft auch die Umsetzung der erstellten Beratungskonzepte beim jeweiligen Auftraggeber. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten. |