Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeweils ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen zur Vertretung berechtigt. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Den Geschäftsführern und/oder Prokuristen kann teilweise oder vollständige Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Fliesenhandel, die Fliesenverlegung sowie die Komplettsanierung von Bädern.