Handelsregister B des Amtsgerichts Friedberg
(Hessen)
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 3391
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sachverständigenbüro Vogt und Vetter
GmbH
b)
Ortenberg/Wetteraukreis Stadtteil Selters
c)
Ist der Betrieb eines Kfz-
Sachverständigenbüros mit einer Prüf- und
Schätzstation. Hierzu gehören
insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
Bewertung von Kraftfahrzeugen aller Art
sowie von Unfallschadenschätzungen,
Erstellungen von Gutachten,
Funktionsprüfungen von Motoren,
Getrieben, Achsen, Lenkungen und
sonstigen Fahrzeugteilen, sowie
Arbeitsmaschinen aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vetter, Dietmar, Kfz-Sachverständiger,
Altenstadt/ Wetteraukreis Ortsteil Heegheim
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.02.1991
a)
19.02.2002
Schütz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.03.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 4 ff. Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w eingetragen
als
Geschäftsanschrift:
Millionenweg 1, 63683 Ortenberg (Hessen)
a)
08.02.2010
Prill
b)
Fall 2
Abruf vom 30.01.2024