| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeglicher Art sowie die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Kontrollfunktionen bei solchen Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann ferner Managementdienstleistungen sowie Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzierung, Organisation, Marketing und Strategieentwicklung anbieten. Die Gesellschaft kann die Steuerung von Vertriebseinheiten der zur Gruppe gehörenden Unternehmen, des Managements und Erbringung sowie Einkauf von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere Erbringung von umfassenden Dienstleistungen im Bereich des Controllings, der Due Diligence und Strukturierung der Finanzen und des Rechnungswesens anbieten und durchführen, ebenfalls Projektentwicklung und Projektfinanzierung; Management und Verwaltung von Beteiligungsgesellschaften, deren Hauptgegenstand operative Tätigkeiten im Wirtschaftsleben im In- und Ausland ist sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Anteilen an Unternehmen im In- und Ausland, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Erwerb, der Entwicklung und dem Betrieb von operativen Geschäftsmodellen sowie Immobilien besteht. (2) Die Gesellschaft kann im eigenen und fremden Namen, sowie für eigene und für fremde Rechnung tätig werden. (3) Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen, einschließlich der Aufnahme von Darlehen, der Ausgabe von Anleihen und anderen Finanzinstrumenten, sowie der Gewährung von Finanzierungen an verbundene Unternehmen oder Dritte durchzuführen. Die Gesellschaft kann auch Immobilien und immaterielle Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräußern. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht durchgeführt. (4) Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften gründen, Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben oder solche Unternehmen gründen, sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet erscheinen, den Geschäftszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit alle notwendigen Handelsgeschäfte vorzunehmen. (5) Die Gesellschaft ist auch berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen und Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung oder Förderung des Unternehmenszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere kann sie treuhänderische Geschäfte übernehmen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Kooperationen eingehen, Joint Ventures gründen oder in andere rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen treten, die dem Geschäftszweck dienlich sind. (6) Die Gesellschaft kann Vermittlungsgeschäfte eingehen, die zum direkten oder indirekten Zweck der Gesellschaft beitragen sowie Im- und Export, als auch den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Produkten und Komponenten, die für nachhaltige Zukunftslösung stehen, betreiben. |