Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 97732
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Immobilien Lindstedt GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am
Main
c)
Verkauf, die Vermietung und die
Finanzierung von Immobilien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lindstedt, Christian, Grolsheim, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2009 mit Änderung vom
08.11.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2013 mit Nachtrag
vom 18.06.2013 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1
Ziffer 1 (Firma, bisher: Immobilien Lindstedt Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt)) und § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die
Sitzverlegung von Bingen am Rhein (bisher Amtsgericht
Mainz HRB 42679) nach Frankfurt am Main sowie § 3
(Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
um 24.500,00 EUR beschlossen.
a)
21.10.2013
Weber
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung: 10.05.2010
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1304/19 L) vom 09.01.2020 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
16.01.2020
Weber
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1304/19) vom 28.01.2020 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
03.02.2020
Schollmeyer
b)
Fall 3
Abruf vom 09.03.2024