Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Ausführung von Rohbauarbeiten, Groß- und Einzelhandel sowie Ex- und Import von Waren aller Art, soweit keine Genehmigungspflicht besteht, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen, Vornahme von Leasinggeschäften und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 34 c und § 34 d GewO.