Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Durchführung von Elektroinstallationen, Lieferung und Einbau von Sicherheitstechnik, Daten- und Netzwerktechnik sowie von Telekommunikationsanlagen und die Übernahme und Durchführung von Hausverwaltungen.