Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 52503
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Griesheimer Alte Fabrik GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen
Grundbesitzes, besonders der in Griesheim
gelegenen Alten Fabrik.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Hinninghofen-Gernhardt, Kornelia,
Mammolshain, *XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen
Gernhardt, Wolf Uwe, Mammolshain,
*XX.XX.1956
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2001
a)
25.06.2004
Kurz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.06.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 ff. Sonderband
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
1081/12 G) vom 23.01.2013 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
29.01.2013
Dittberner
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1081/12 G) vom 14.02.2013 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot
aufgehoben.
a)
20.02.2013
Hohmann
b)
Fall 4
Abruf vom 02.03.2024