Die Gesellschaft wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats und den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats vertreten. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats vertreten die Gesellschaft nur, wenn sie dazu besonders ermächtigt wurden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats unterliegen Beschränkungen hinsichtlich Selbstkontrahierung and Mehrfachvertretung.