| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist, ausser im Rahmen eines Einzelhandelsgeschäftes, a) der Erwerb von Filmverarbeitungsrechten und von Filmaufführungsrechten und ihre entgeltliche Überlassung an Lichtspielunternehmer (Filmverleih) und sonstige Auswertung von Filmen einschliesslich ihrer Überlassung zur Vorführung im Fernsehen, und zwar im In- und Ausland, b) der Verleih und der Handel mit Filmen sowie mit kinematographischem Zubehör im In- und Ausland, c) die Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland, der Erwerb von Firmenanteilen, die Pachtung und Beteiligung an Unternehmen, welche sich mit dem gleichen Geschäftszweig befassen, d) der Erwerb und die Ausübung und die Verwaltung aller in den Betriebsgegenstand fallenden einschlägigen Konzessionen, Urheberrechte und Lizenzen im In- und Ausland, e) der Erwerb und die Pachtung von Lichtspiel- und anderen Theatern im In- und Ausland, f) die Produktion von Filmen, g) die Erzeugung von und der Handel mit Schallplatten jeglicher Art, h) die Führung eines Musik- und Buchverlages und die Besorgung aller damit zusammenhängender Geschäfte, i) der Erwerb und die Veräusserung von Liegenschaften. |