Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Ordnerdienste, soweit diese keiner gesonderten Genehmigungen bedürfen, sowie Dienstleistungen im Bereich des Facility-Management, insbesondere und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtiger Art, das Erbringen von Dienstleistungen in Form von Gebäudereinigung und sonstigen Reinigungsdienstleistungen, Hausmeistertätigkeiten und Winterdienst.