Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Beteiligungen an anderen Gesellschaften. (2) Die Gesellschaft kann sämtliche Rechtsgeschäfte tätigen, die unmittelbar oder mittelbar dem Unternehmensgegenstand dienen oder diesem sonst wie zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen.