| Gegenstand | Die Beratung über die Vermittlung von Wertpapieren, Versicherungen, Krediten, Bausparverträgen, Leasingverträgen, Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Beratung und Vermittlung in sonstigen Vermögensanlagen, wie geschlossenen Fonds, stillen Beteiligungen, Genussrechten, Namensschuldverschreibungen und Genossenschaftsanteilen etc. und Beteiligungen an anderen Unternehmen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, die Geschäftsführung anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen der Anlageberatung sowie der Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG tätig wird, erfolgt dies ausschließlich auf Rechnung und unter der Haftung eines haftungsübernehmenden Unternehmens, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein muss. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. |