Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Errichtung und Unterhaltung einer Anlage zur Gewinnung von regenerierbarer Energie, namentlich von Sonnenenergie durch Bereitstellung von Photovoltaikanlagen sowie der Handel und der Vertrieb mit und von Strommengen.